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	<title>Kommentare zu: Verantwortlichkeit für einen Filesharing Tracker</title>
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	<description>Homepage von Peter Kehl</description>
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		<title>Von: Flug Bangkok</title>
		<link>http://www.peter-kehl.de/2008/12/27/verantwortlichkeit-fur-einen-filesharing-tracker/comment-page-1/#comment-27</link>
		<dc:creator>Flug Bangkok</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Feb 2009 09:42:34 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn Ich das nun richtig verstanden habe, bleibt im Prinzip alles wie es ist. Also hin und her, aber im Endeffekt ist es unzumutbar den Serverbetreiber alles kontrollieren zu lassen. Tatsächlich ist es auch so, dass eine Verkehrsgesellschaft nicht zu Mitätern wird, wenn z.B. ein Bankräuber die Straßenbahn als Fluchtfahrzeug missbraucht. Da E-Donkey keine Dateien speichert und nur die Infrastruktur anbietet liegt hier etwas ähnliches vor. Trotzdem ist es offensichtlich das solche Netzwerke hauptsächlich zur illegalen Verbreitung von Daten dienen. Leider würde eine Einschränkung oder gar Unterbindung solcher Strukturen im Internet zu einer starken Einschränkung der Möglichkeiten des Internets kommen, sodass dieser Schritt unverhältnismäßig erscheint. Die digitale Revolution macht es quasi unmöglich publizierte Daten adäquat zu schützen. Auch eine Verfolgung von Einzelpersonen anhand von IP Adressen ist nicht wünschenswert. Zwar könnte so die Person, die geschützte Inhalte verbreitet, ausfindig gemacht werden. Es mussten jedoch unmengen an Daten jeglicher User erfasst werden. Das ist aufgrund des Datenschutzes nicht wünschenswert, und würde uns in ein düsteres Zeitalter führen. Überhaupt ist es fraglich was mit solchen Daten passiert, oder ob sie gespeichert werden. Ich denke viel wichtiger als Urheber-, Vervielfältigungs- und Leistungsschutzrechte, sind die Personenbezogenen Daten und dessen Schutz. Wenn nicht bald Einhalt der Massenhaften Datenspeicherung geboten wird, finden wir uns bald alle in einem riesigen Big Brother Container namens Erde wieder. In diesem Sinne schönen Gruß!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Ich das nun richtig verstanden habe, bleibt im Prinzip alles wie es ist. Also hin und her, aber im Endeffekt ist es unzumutbar den Serverbetreiber alles kontrollieren zu lassen. Tatsächlich ist es auch so, dass eine Verkehrsgesellschaft nicht zu Mitätern wird, wenn z.B. ein Bankräuber die Straßenbahn als Fluchtfahrzeug missbraucht. Da E-Donkey keine Dateien speichert und nur die Infrastruktur anbietet liegt hier etwas ähnliches vor. Trotzdem ist es offensichtlich das solche Netzwerke hauptsächlich zur illegalen Verbreitung von Daten dienen. Leider würde eine Einschränkung oder gar Unterbindung solcher Strukturen im Internet zu einer starken Einschränkung der Möglichkeiten des Internets kommen, sodass dieser Schritt unverhältnismäßig erscheint. Die digitale Revolution macht es quasi unmöglich publizierte Daten adäquat zu schützen. Auch eine Verfolgung von Einzelpersonen anhand von IP Adressen ist nicht wünschenswert. Zwar könnte so die Person, die geschützte Inhalte verbreitet, ausfindig gemacht werden. Es mussten jedoch unmengen an Daten jeglicher User erfasst werden. Das ist aufgrund des Datenschutzes nicht wünschenswert, und würde uns in ein düsteres Zeitalter führen. Überhaupt ist es fraglich was mit solchen Daten passiert, oder ob sie gespeichert werden. Ich denke viel wichtiger als Urheber-, Vervielfältigungs- und Leistungsschutzrechte, sind die Personenbezogenen Daten und dessen Schutz. Wenn nicht bald Einhalt der Massenhaften Datenspeicherung geboten wird, finden wir uns bald alle in einem riesigen Big Brother Container namens Erde wieder. In diesem Sinne schönen Gruß!</p>
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		<title>Von: Verantwortlichkeit für Filesharing Tracker II</title>
		<link>http://www.peter-kehl.de/2008/12/27/verantwortlichkeit-fur-einen-filesharing-tracker/comment-page-1/#comment-8</link>
		<dc:creator>Verantwortlichkeit für Filesharing Tracker II</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 09:46:44 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Betrieb eines Filesharing (edonkey) Trackers zu entscheiden. Während etwa zwei Wochen später das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.10.2008 (Az. I-20 U 196/07, 20 U 196/07) eine Verantwortlichkeit des Betreibers ablehnte, nahm das Landegericht Frakfurt eine Haftung [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Betrieb eines Filesharing (edonkey) Trackers zu entscheiden. Während etwa zwei Wochen später das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.10.2008 (Az. I-<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20 U 196/07" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">20 U 196/07</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=20 U 196/07" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">20 U 196/07</a>) eine Verantwortlichkeit des Betreibers ablehnte, nahm das Landegericht Frakfurt eine Haftung [...]</p>
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