DDR-Staatswappen anstößig und ärgerlich

Das Bundespatentgericht (BPatG) in München hat mit Beschluss vom 17.07.2008 (Az. 26 W (pat) 69/05) eine Beschwerde gegen die Löschungsanordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zurückgewiesen.

DDR Staatswappen
DDR Staatswappen

Das Staatswappen der ehemaligen DDR mit dem Zusatz “FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT” sei ersichtlich entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG eingetragen worden. Die Markenabteilung habe die Eintragung der Marke zu Recht gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 5 2. Alt. MarkenG gelöscht.

Das DPMA hatte ausgeführt, dass von einer ersichtlich ironisch gemeinten Aussage, wie dies vom Markeninhaber behauptet werde, keine Rede sein könne. Vielmehr habe die Marke ein besonderes Symbol der Staatsmacht der früheren DDR dargestellt, welches insbesondere als Zeichen der Anerkennung ehrenvoller Dienste in den “bewaffneten Organen”, z.B. den Grenztruppen, der Nationalen Volksarmee, der Polizei sowie den Kampftruppen der Arbeiterklasse, verwendet worden sei, und das als geeignet erscheine, die Staatsorgane der ehemaligen DDR, die für die “Sicherung” der innerdeutschen Grenze und die politische Verfolgung zuständig waren, und deren Taten, wie z.B. die Inhaftierung von Systemkritikern und die Festnahme bzw. Erschießung von Grenzflüchtlingen gemäß dem so genannten Schießbefehl, zu verherrlichen.

Dem stimmte das Gericht zu. Grundsätzlich sei bei der Annahme einer politischen oder gesellschaftlichen Anstößigkeit zwar Zurückhaltung geboten, weil die Werbung im Allgemeinen immer häufiger negative oder anrüchige Bedeutungsgehalte aufweise. Das DDR-Staatswappen mit dem Zusatz verstoße jedoch gegen die guten Sitten, weil es von einem beachtlichen Teil der inländischen Durchschnittsverbraucher als politisch anstößig empfunden werde.

Bei der gelöschten Marke habe es sich um ein Symbol gehandelt, das bei der Auszeichnung von Soldaten und anderen Bediensteten der Schutz- und Sicherheitsorgane der ehemaligen DDR verwendet wurde, die u.a. für den Vollzug des Schießbefehls, sowie für die Verfolgung von Systemkritikern zuständig waren. Deshalb werde die Allgemeinheit die Verwendung eines solchen Symbols als Marke aus grundsätzlichen politischen und sittlichen Erwägungen missbilligen und sie als puren, politisch unerträglichen Sarkasmus gegenüber den Opfern und deren Angehörigen, empfinden.

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Eine Antwort auf „DDR-Staatswappen anstößig und ärgerlich“

  1. Ich war lange Soldat und habe mich von 1967 bis 1982 mit all diesen Problemen im Westen beschäftigt. Für mich als Deutscher ist es sehr schade, daß wir in unserem deutschen Wahn, mit der Historie nie fertig zu werden, alles vernichten und löschen. Wir die Bundeswehr z.B hat keinerlei
    Historie, wir finden uns weder im Kaiserreich noch in der Weimarer Republik
    noch im 3.Reich wieder. Wir sind in unserer Vergangenheitsbewältigung
    wie geistig Behinderte am Liebsten von nichts wissen und mit niochts zu tun haben. Leider ist dadurch auch viel von unserer Historie zerstört worden. Wir haben keine Vergangenheit und werden untewr diesem Aspekt auch keine Zukunft haben

    MfG

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