Archive for: ‘Februar 2009’

Künstlersozialabgabe für alle

22. Februar 2009 Posted by Kehl

Die Künstlersozialversicherung ist im Allgemeinen nur wenig bekannt. Ende 2008 erhielten etwa 160.000 selbständige Künstler und Publizisten einen vollwertigen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Etwa die Hälfte der Versicherten sind bildende Künstler, die übrigen Schauspieler, Musiker oder Journalisten. Die Versicherungsbeiträge werden dabei zur Hälfte von den Versicherten selbst, und zur anderen Hälfte von den Verwertern über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss getragen. Die Künstlersozialkasse bildet für viele Künstler die einzige Form der sozialen Absicherung und soll vor allem auch der “kreativen Klasse” abseits reiner Wirtschaftsinteressen zu Gute kommen.

Für Aufsehen sorgte jüngst die Entscheidung des Sozialgerichts Köln, nachdem der Sender von “Deutschland sucht den Superstar” für die Jurorentätigkeit von Dieter Bohlen (für die er rund 4 Mio. Euro kassierte) in die Kasse einzahlen sollte. Die Mitwirkung der Juroren an den Sendungen sei eine künstlerische Leistung gewesen und daher abgabepflichtig.

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LG Hamburg untersagt die Nutzung von “BörseVZ”

18. Februar 2009 Posted by Kehl

Kennzeichenrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Internet, insbesondere bei der Nutzung von Domain-Namen, sind an der Tagesordnung. Konflikte ergeben sich dabei häufig, wenn Dritte die Bekanntheit eines anderen für eigene Wettbewerbsvorteile zu nutzen versuchen.

So sorgte die studiVZ Ltd. in letzter Zeit für Aufsehen, indem sie gegen zahlreiche Betreiber von Internetangeboten mit dem Domainbestandteil “VZ” vorging. Dies betraf beispielsweise “fussballerVZ”, “PokerVZ”, “BewerberVZ”, “RotlichtVZ”, “MatheVZ”, “tunivz”, oder “DogVZ”.

Das Landgericht Hamburg hat nun mit Urteil vom 02.10.2008 (Az. 312 O 464/08) einer GmbH aus Kulmbach die Nutzung von BörseVZ.de und anderer BörseVZ Top-Level-Domains untersagt. Der Betreiber von BörseVZ, bot unter den Domain-Namen ein “Informationsportal über Aktien und Depotzusammenstellungen” an. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung nun eine zuvor ergangene einstweilige Verfügung, der eine Abmahnung durch die studiVZ Ltd. vorausging. Daraufhin hatte der Betreiber versucht durch eine negative Feststellungsklage zu reagieren und so den Gerichtsstand von Hamburg nach Nürnberg zu verlegen.

Bei studiVZ handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um “rein beschreibende Bezeichnungen” im Sinne der §§ 8 Abs. 2 Nr. 2, 23 Nr. 2 MarkenG. Die Zeichen hätten aufgrund der Kombination der Bezeichnung einer Personengruppe mit dem Bestandteil “VZ” eine ausreichende Kennzeichnungskraft. Bei der Zeichenfolge “VZ” handele es sich auch nicht um eine gebräuchliche Abkürzung für das Wort Verzeichnis. Es bestehe Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, wofür auch die allgemeine Lebenserfahrung und der Umstand spreche, dass Zielgruppe beider Parteien Jugendliche und jungen Erwachsenen seien. Der studiVZ Ltd. stehe daher ein Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG und § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG zu.

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und die unterlegene Partei hat in einer Pressemitteilung kämpferisch angekündigt, den Rechtsweg erschöpfen zu wollen.

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Ursula von der Leyen und die Kinderpornographie

15. Februar 2009 Posted by Kehl

Zu Recht sanktioniert das deutsche Strafrecht die Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern (§ 184b StGB). Die Darstellung und die Kommerzialisierung von Kinderpornographie ist, wegen des zwangsläufig vorangegangenen Missbrauchs von Kindern (§ 176 ff. StGB), widerwärtig, moralisch zu verurteilen und strafwürdig. Daran besteht kein Zweifel. Und doch gilt auch bei der Verfolgung solcher Straftaten, dass nicht alles, was möglich erscheint, sinnvoll und rechtmäßig ist. Der Rechtsstaat betrachtet auch schlimme Taten nüchtern und reagiert nicht hektisch mit dem Wunsch nach Vergeltung oder Verfolgung um jeden Preis.

Die politische Versuchung ist indes groß, das Thema populistisch aufzugreifen, indem radikale Lösungen propagiert werden. Eine breite öffentliche Zustimmung gilt als sicher. So hat sich kürzlich Bundesministerin Ursula von der Leyen mit der Forderung nach Internetzensur zu profilieren versucht. Nach Ansicht der Ministerin sei eine gesetzliche Verpflichtung der Access-Provider zum Sperren kinderpornographischer Webseiten unabdingbar.

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