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	<title>Kommentare zu: Inkassogeschäfte</title>
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	<description>Homepage von Peter Kehl</description>
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		<title>Von: Ewald Meier</title>
		<link>http://www.peter-kehl.de/2009/03/16/inkassogeschafte/comment-page-1/#comment-150</link>
		<dc:creator>Ewald Meier</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 17:53:34 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist eine ganz typische Masche. Darauf sollte man nicht zahlen, sondern schriftlich mitteilen, dass weitergehende Forderungen bestritten werden und alle weiteren Schreiben ignorieren. (Zudem: Wenn die Ware bezahlt ist, besteht auch kein Warenkreditbetrug.)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist eine ganz typische Masche. Darauf sollte man nicht zahlen, sondern schriftlich mitteilen, dass weitergehende Forderungen bestritten werden und alle weiteren Schreiben ignorieren. (Zudem: Wenn die Ware bezahlt ist, besteht auch kein Warenkreditbetrug.)</p>
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		<title>Von: Björn Weiß</title>
		<link>http://www.peter-kehl.de/2009/03/16/inkassogeschafte/comment-page-1/#comment-149</link>
		<dc:creator>Björn Weiß</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 17:26:37 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich Ihren Artikel richtig interpretiert habe, ist es also nicht rechtens, wenn mir für eine Mahnug sofort 10 Euro in Rechung gestellt werden und für jede weitere innerhalb einer Woche noch mal je 9 Euro. Der gemahnte Warenwert in Höhe von 39,22 Euro wurde aufgrund einer Rücklastschrift angemahnt, allerdings am 2 Tage nach Rücklastschrift sofort überwiesen. Die zweite Mahnung hat lediglich die 10 Euro Mahngebühr angemahnt und dafür 9 Euro verlangt. Ein Hinweis auf Zahlungsunfähigkeit bis zum nächsten Monatsanfang wurde mit dem Kommentar &quot;Dann entstehen eben weitere Kosten&quot; abgeschmettert. Die bis dahin offenen Kosten in Höhe von nun 19 Euro wurden eine Woche später mit weiteren 9 Euro angemahnt mit der Drohung auf anzeige wegen Warenkreditbetrugs.
Geht das alles mit rechten dingen zu?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>wenn ich Ihren Artikel richtig interpretiert habe, ist es also nicht rechtens, wenn mir für eine Mahnug sofort 10 Euro in Rechung gestellt werden und für jede weitere innerhalb einer Woche noch mal je 9 Euro. Der gemahnte Warenwert in Höhe von 39,22 Euro wurde aufgrund einer Rücklastschrift angemahnt, allerdings am 2 Tage nach Rücklastschrift sofort überwiesen. Die zweite Mahnung hat lediglich die 10 Euro Mahngebühr angemahnt und dafür 9 Euro verlangt. Ein Hinweis auf Zahlungsunfähigkeit bis zum nächsten Monatsanfang wurde mit dem Kommentar &#8220;Dann entstehen eben weitere Kosten&#8221; abgeschmettert. Die bis dahin offenen Kosten in Höhe von nun 19 Euro wurden eine Woche später mit weiteren 9 Euro angemahnt mit der Drohung auf anzeige wegen Warenkreditbetrugs.<br />
Geht das alles mit rechten dingen zu?</p>
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