06.10.2009 - Kategorie: Allgemein - Tags:
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Schon letztes Jahr hat ein aufrechter Handwerker eine eklatante Strafbarkeitslücke im deutschen Strafrecht ausgemacht: Der unbefugte Paragraphenmissbrauch. Hintergrund dieses rechtspolitischen Skandals ist ein Brief meiner Verwandtschaft an eine Bauschlosserei, in dem Baumängel gerügt wurden. Nur durch die Enthüllung des Schlossereibetriebs kam heraus, dass in der Mängelrüge “eigenmächtig von Paragraphen geltend gemacht” wurden. Und, als wäre das nicht schon genug, hat der Schlossermeister auch gleich herausgefunden, dass diese missbrauchten Paragraphen aus dem “Internet herausgedruckt” wurden. Dabei ist das Familienmitglied nicht einmal Jurist und hat daher gar kein “Recht, andere mit Paragraphen zu belegen und geltend zu machen”. Selbstverständlich wurde wegen dieser “Anmaßung” Anzeige wegen “vorsätzlichen  Betrugs” durch den Schlossereibetrieb erstattet. Recht so.

Download: Originalbrief Paragraphenmissbrauch (306)

Ein Kommentar zu “Unbefugter Paragraphenmissbrauch”

(Die Kommentare geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.)
  1. Dietz Proepper Says:

    Bei manchen Menschen fragt man sich, wie sie es
    schaffen, sich jeden Tag die Schnürsenkel selber
    zu binden…

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