Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen

Online Handelsplattformen, wie eBay, Hood oder Amazon Marketplace bieten durch ein Bewertungssystem potenziellen Käufern die Möglichkeit, sich über den Verkäufer schon vor dem Kauf ein Bild zu machen. Das Bewertungsprofil ist dabei nicht weniger, als der gute Ruf des Verkäufers. Negative Bewertungen führen nachweisbar zu Einbußen im Umsatz und können darüber hinaus auch noch beleidigend sein. Ungerechte und beleidigende Bewertungen müssen aber nicht hingenommen werden.

In meinem neu erschienenen Buch “Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen” wird die geltende Rechtslage in Deutschland für Bewertungen in den Internet Handelsplattformen dargestellt. Neben den detaillierten juristischen Hintergründen sind auch die einschlägigen Gesetzestexte, redaktionell aufgearbeitete Urteile und Mustertexte im Anhang des Buches zu finden.

“Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen”
Gesetze, Urteile und Mustertexte für die Praxis
ISBN 978-3-8391-5250-8, 216 Seiten
1. Auflage, Halle a. d. Saale 2010

Das Buch ist im Buchhandel erhältlich, online z. B. bei

Als eBook erhältlich bei

2 Antworten auf „Rechtsschutz vor negativen eBay Bewertungen“

  1. sind nicht auch viele negative beurteilungen der wahrheit entsprechend? wer eine unberechtigte negative bewertung ab gibt, läuft doch selber gefahr eine zu bekommen.
    ich glaube auch das zuviele negative bewertungen den umsatz von verkäufern hemmt, ich persönlich ersteigere bei verkäufern unter 95% auch nichts. sollte eine negative dabei sein finde ich das nicht so schlimm, weil es immer mal passieren kann das es uneinigkeiten gibt.
    wer seine ware immer korekt anbietet, die versandkosten angemessen sind, die komunikation stimmt, wer sollte dann negativ bewerten. wir schliessen jetzt mal die schwarzen schafe aus, weil was du nicht willst was man dir tut, dass füge keinem andern zu.

    liebe grüße bea

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