Spendenbescheinigung als ausfüllbares PDF Formular

Vereine, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, können ihren Spendern eine Bescheinigung („Spendenquittung“) ausstellen, damit diese die Spende bei ihrer Steuererklärung geltend machen können. Schatzmeister und Kassierer können das PDF-Formular bequem am Computer speichern, ausfüllen und ausdrucken.

Gerne senden wir Ihnen die Spendenvordrucke für Vereine kostenlos zu. Bitte geben Sie dazu Ihre E-Mail-Adresse an:


    Die Formulare werden umgehend versandt und basieren auf dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 7.11.2013 (BStBl I S. 1333) Az. IV C 4 – S 2223/07/0018 :005 – 2013/0239390 ergänzt durch BMF vom 26.3.2014 (BStBl I S. 791) Az. IV C 4 – S 2223/07/0018 :005 – 2014/0288766. Es handelt sich um die amtlichen Muster für Geld- und Sachspenden als ausfüllbare PDF-Formulare. Wir bemühen uns, diese stets aktuell zu halten.

    Bitte achten Sie bei der Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung darauf, dass diese vollständig ausgefüllt ist. Insbesondere muss die Spendenquittung den Vor- und Nachnamen bzw. den Firmennamen und die Adresse des Spenders enthalten. Außerdem muss sie von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein. Spendenquittungen müssen in Kopie mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

    Aus Haftungsgründen sollten Sie niemals Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn es sich tatsächlich nicht um eine Spende handelt. Dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn der Verein eine Gegenleistung erbringt oder die Spende für den Spender verpflichtend ist.

    Weiters zum Vereinsrecht finden Sie hier.

    4 Antworten auf „Spendenbescheinigung als ausfüllbares PDF Formular“

    1. kann die unterschriebene Bescheinigung auch eingesacannt und als PDF an den Spender gesendet werden oder ist Papierbeleg Pflicht

      1. Im Prinzip ja, wenn Sie dies dem Finanzamt vorher angezeigt haben und die PDF nicht mehr veränderbar ist. Für Sach- und Aufwandsspenden gilt dies aber nicht. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06.0.2017 können Zuwendungsempfänger, die dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben, maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermitteln.

    2. es ist eine gute Vorlage. Was leider nicht geht sind Umlaute
      wie ä oder ü wird auf der Druckvorlage geändert
      z.B. Gedenkstätte = Gedenksttte
      Bei Punkt Freistellungsbescheid wird Datum letzer Bescheid
      Finanzamt auch gleich in die Spalte Einhaltung der
      satzungsmässigen Vorausetzungen übertragen, das ist nicht richtig.

      1. Besten Dank für Ihr Feedback. Das Problem mit den Daten habe ich gerade behoben. Allerdings kann ich Ihr Problem mit den Umlauten bei mir nicht nachvollziehen. Sowohl unter Windows, als auch unter MacOS funktionieren bei mir die Umlaute.

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