Category: ‘Zivilrecht’

OLG Hamm: Aufkleber “Keine Werbung” gilt nicht für Anzeigenblätter

20. Dezember 2011 Posted by Kehl

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.07.2011 (Az. 4 U 42/11) soll es keine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern darstellen, wenn Gratiszeitungen (Super Sonntag, Wochenspiegel, Bitterfelder Spatz oder ähnliche) einschließlich der dort lose eingelegten Werbebeilagen in einen Briefkasten eingeworfen werden, auch wenn dort ein Aufkleber “Keine Werbung” angebracht ist.

Das Gericht sah darin keinen Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. Nach Ansicht des Gerichts unterscheide der Briefkasteninhaber zwischen reinen Werbeprospekten und Gratiszeitungen mit Werbebeilagen. Denn bei den Gratiszeitungen komme es ihm gerade auch auf den redaktionellen Teil mit seinen lokalen Informationen an. Deshalb seien diese Anzeigenblätter von dem Aufkleber “Keine Werbung” nicht erfasst.

Wer also auch keine Anzeigenblätter in seinem Briefkasten vorfinden möchte, sollte dies auf dem Aufkleber entsprechend deutlich machen. Beispielsweise mit “Bitte keine Werbung oder kostenlose Zeitungen einwerfen”.

OLG Stuttgart: Zu geringe Rückkaufwerte bei Allianz Lebensversicherungen

3. September 2011 Posted by Kehl

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 18.08.2011, (Az. 2 U 138/10) AGB Bestimmungen der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam erklärt, die die Berechnung der Rückkaufwerte und Fragen der Beitragsfreistellung, sowie den Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen betreffen. Die Allianz hatte diese Klauseln Mitte 2001 bis Ende 2007 verwendet.

Da die entsprechenden Klauseln unwirksam sind, steht den Kunden als Rückkaufwert das sog. ungezillmerte Deckungskapital zu. Dies sind in etwa die eingezahlten Prämien (abzüglich eventueller Risikokosten für Zusatzversicherungen, wie Berufsunfähigkeit).

Ehemalige Kunden er Allianz können nun Nachforderungen wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten geltend machen. Beitragsfrei gestellte Policen müssen neu berechnet werden, da sich die beitragsfreie Versicherungssumme erhöhen muss.

Auch wenn die Allianz Rechtsmittel angekündigt hat, sollten Ansprüche umgehend geltend gemacht werden. Die Verbraucherzentralen stellen für die Geltendmachung entsprechende Musterbriefe zur Verfügung.

Musterbrief Allianz (222)

Inkassokosten regelmäßig nicht zu erstatten

23. Mai 2011 Posted by Kehl

Das Amtsgericht Kehl hat in einem Urteil vom 26.04.2011 (Az. 4 C 19/11) die Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros generell abgelehnt.

Der Gläubiger mahnte den Schuldner einmal erfolglos. Erst nach einer Mahnung durch ein Inkassobüro zahlte der Schuldner die fällige Hauptforderung i.H.v. rund 6.600 EUR, jedoch ohne die geforderten Inkassokosten und Verzugszinsen. Der Gläubiger versuchte nun, die Verzugszinsen i.H.v. rund 60 EUR, sowie Inkassokosten i.H.v. rund 600 EUR (entsprechend einer 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. 20 EUR Auslagenpauschale, sowie 23,50 EUR für die Einholung einer Bonitätsprüfung)

Das Amtsgericht gab dem Kläger lediglich in Höhe der Verzugszinsen, sowie der Bonitätsprüfung statt. Der Anspruch ergebe sich direkt aus §§ 280, 286 Abs. 3 BGB. Die Bonitätsprüfung sei eine “zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung “.

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Airport Magdeburg-Berlin International

13. März 2011 Posted by Kehl

Das Landgericht Berlin hat die einstweilige Verfügung vom 29.10.2010 (Az. 16 O 509/10) gegen die Betreiberin des Flughafens Magdeburg/Cochstedt bestätigt und weiterhin untersagt, den Flughafen “Airport Magdeburg-Berlin International” zu nennen. Die Betreibergesellschaft der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld hatte sich mit einem Unterlassungsantrag im Eilverfahren gegen die angekündigte Umbenennung gewandt.

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EuGH bestätigt Geldbuße gegen Activision Blizzard

13. Februar 2011 Posted by Kehl

Der EuGH hat mit Urteil vom 10.02.2011 (Az. C-260/09 P) die Geldbuße gegen Activision Blizzard Germany GmbH wegen Beteiligung an einem Kartell in Höhe von 500.000 EUR bestätigt.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Verfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Videospielindustrie, worauf eine ergänzende Untersuchung speziell zum Vertriebssystem von Nintendo eingeleitet wurde. Kern der Vorwürfe sind Vereinbarungen der Unternehmen, die darauf abgezielt hatten, parallele Vertriebswege innerhalb Europas zu beschränken. Solche Vereinbarungen verstoßen gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV (zuvor Art. 81 Abs. 1 EG).

Insgesamt wurden Geldbußen in Höhe von rund 167 Millionen Euro festgesetzt. Das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 1 Millionen Euro wurde vom Europäischen Gericht (EuG) wegen der passiven Rolle von Activision Blizzard auf 500.000 EUR herabgesetzt. Das dagegen erhobene Rechtsmittel hatte aber keinen Erfolg vor dem EuGH.

Nach Ansicht des Gerichts leidet das Urteil des EuG unter keinem erheblichen Rechtsfehler. Beweismittel seien nicht verfälscht worden und es liege auch kein offensichtlicher Beurteilungsfehler vor. Ferner genüge das Urteil auch den Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung.

Bearbeitungsgebühren für Rücklastschriften rechtswidrig

13. Oktober 2010 Posted by Kehl

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) dem Webhostinganbieter 1&1 untersagt, eine allgemeine Geschäftsbedingungen weiter zu verwenden, nach der Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 EUR für Rücklastschriften zu zahlen hatten.

Solche Klauseln findet man gerade bei Massenanbietern sehr häufig. Zutreffend hat das Oberlandesgericht entschieden, dass diese unwirksam sind. Häufig wird seitens der Anbieter argumentiert, mit einer Rücklastschrift sei ein hoher Bearbeitungsaufwand verbunden, den der Kunde billigerweise tragen müsse. Das widerspricht aber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser vertritt mit guten Argumenten die Auffassung, dass allgemeine Kosten der Buchhaltung nicht auf den Kunden abgewälzt werden können. Diese Kosten müssen bei der Kalkulation der Preise mit eingerechnet sein. Nur die tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, die nicht mehr der allgemeinen Buchhaltung zuzurechnen sind, kann ein Anbieter erstattet verlangen. Nach dem Lastschriftabkommen der Kreditinstitute berechnen diese untereinander übrigens lediglich einen Betrag von 3 EUR.

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Vorlagebeschluss des BGH zur Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

25. April 2010 Posted by Kehl

Bundesgerichtshof
VI ZR 217/08
10.11.2009
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richterin Diederichsen, die Richter Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz

beschlossen:

I. Das Verfahren wird ausgesetzt.

II. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

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Ein Pferdefuhrwerk ist, obwohl durch PS in Bewegung gesetzt, kein Fahrzeug im Sinne der StVO.

1. Januar 2010 Posted by Kehl

Die Bekl. möge also die Blötsche (= Eindellungen) am Fahrzeug der Kl. bald möglichst bezahlen. Weil die Post heute ja bekanntlich nicht mehr so schnell ist wie früher, hätte es durchaus seine Vorzüge, wenn das Geld mit Hilfe der Bierkutsche der Bekl. zur Kl. transportiert würde.

AG Köln, Urteil vom 12.10.1984, Az. 226 C 356/84

1. Ein Pferdefuhrwerk ist, obwohl durch PS in Bewegung gesetzt, kein Fahrzeug im Sinne der StVO.

2. Auch wenn ein Brauereigaul am Straßenverkehr teilnimmt und nicht zu Hause wohnt, gehört er zu den Haustieren im Sinne des BGB § 833 S 2.

3. Ein Ausschluß der Tierhalterhaftung gemäß BGB § 833 S 2 kommt nicht in Betracht, wenn das Pferdegespann einer Brauerei zur Reklame ständig mit leeren Bierfässern durch die Stadt fährt (zumal dies dem Umsatz nicht gerade förderlich ist).

4. Beschädigt ein Brauereigaul durch Huftritt einen geparkten Pkw, hat sich damit die typische Tiergefahr im Sinne des BGB § 833 verwirklicht. Der Beweggrund des Tieres ist rechtlich ebenso unbeachtlich wie der Umstand, daß auch Menschen sich gelegentlich so zu verhalten pflegen.

5. Ein Bierkutscher, der diensteifrig dem Gebräu der eigenen Brauerei zugesprochen hat, verstößt gegen StGB § 316, wenn er in fahruntüchtigem Zustand das Pferdegespann führt. Die Fahrerlaubnis kann ihm allerdings nicht entzogen werden.

6. Ein “Führen” im Sinne des StGB § 316 ist gegeben, wenn der Bierkutscher durch Zurufe (zB “Hüh” oder “Hott”) auf die Gäule einwirkt. Dies gilt jedoch nicht für Zurufe des Beikutschers.

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Abmahnung durch Preisbindungstreuhänder

27. Dezember 2009 Posted by Kehl

In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main konnte ein abgemahnter Internet-Buchhändler die zu erstattenden Abmahnkosten erfolgreich von 1.091,03 EUR auf 203,00 EUR senken. Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Streit um die in Deutschland bestehende Buchpreisbindung, nach der Verlage oder Buchimporteure verpflichtet sind, einen Verkaufspreis festzusetzen, der von Händlern einzuhalten ist. Der Beklagte hatte gegen diese Preisbindung verstoßen, weil er geschäftsmäßig Bücher an Endkunden verkauft hat, ohne den festgesetzten Preis einzuhalten.
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Wie man Abmahnungen vermeidet

16. Dezember 2009 Posted by Kehl

Immer wieder geistern in den Blogs und Foren die aufgeregten Berichte von Abmahnungen herum. Die einen werden von der Musikindustrie abgemahnt, weil Sie Musik, Spiele oder Filme mit anderen getauscht haben, andere benutzen Kartenausschnitte oder Bilder fremder Webseiten auf der eigenen Seite oder betreiben ein Forum, auf der andere Benutzer Rechte Dritter verletzen. Schließlich gibt es auch noch diejenigen, die andere im Internet verbal angegriffen, kritisiert oder beleidigt haben.

Liest man die Berichte und die Reaktionen darauf, zeigen sich die Abgemahnten häufig bestürzt, überrascht und empört über die Abmahnung. Diese Reaktion ist häufig auch gut nachvollziehbar, sind doch die Forderungen, mit denen sich die Abgemahnten nun auseinandersetzen müssen erheblich. Neben der Unterlassung werden Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert. Gerade letztere können ganz beträchtliche Summen erreichen.

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