Posts Tagged: ‘Abmahnung’

Vorratsdatenspeicherung insgesamt verfassungswidrig und nichtig

2. März 2010 Posted by Kehl

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Bei der Speicherung, wie sie Deutschland durchführe, handele es sich um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Die Daten ließen Rückschlüsse zu, die bis in die Intimsphäre reichten. In ihrer Kombination lasse die Datensammlung Aussagen über gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen zu. Je nach Nutzung der Telekommunikation könne eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steige das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus bestünden verschärfte Missbrauchsmöglichkeiten, zumal die Speicherung und Datenverwendung vom Betroffenen nicht bemerkt werde. Die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten sei zudem geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen könne.

Das Urteil kann im Volltext abgerufen werden unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

Wie man Abmahnungen vermeidet

16. Dezember 2009 Posted by Kehl

Immer wieder geistern in den Blogs und Foren die aufgeregten Berichte von Abmahnungen herum. Die einen werden von der Musikindustrie abgemahnt, weil Sie Musik, Spiele oder Filme mit anderen getauscht haben, andere benutzen Kartenausschnitte oder Bilder fremder Webseiten auf der eigenen Seite oder betreiben ein Forum, auf der andere Benutzer Rechte Dritter verletzen. Schließlich gibt es auch noch diejenigen, die andere im Internet verbal angegriffen, kritisiert oder beleidigt haben.

Liest man die Berichte und die Reaktionen darauf, zeigen sich die Abgemahnten häufig bestürzt, überrascht und empört über die Abmahnung. Diese Reaktion ist häufig auch gut nachvollziehbar, sind doch die Forderungen, mit denen sich die Abgemahnten nun auseinandersetzen müssen erheblich. Neben der Unterlassung werden Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert. Gerade letztere können ganz beträchtliche Summen erreichen.

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LG Hamburg untersagt die Nutzung von “BörseVZ”

18. Februar 2009 Posted by Kehl

Kennzeichenrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Internet, insbesondere bei der Nutzung von Domain-Namen, sind an der Tagesordnung. Konflikte ergeben sich dabei häufig, wenn Dritte die Bekanntheit eines anderen für eigene Wettbewerbsvorteile zu nutzen versuchen.

So sorgte die studiVZ Ltd. in letzter Zeit für Aufsehen, indem sie gegen zahlreiche Betreiber von Internetangeboten mit dem Domainbestandteil “VZ” vorging. Dies betraf beispielsweise “fussballerVZ”, “PokerVZ”, “BewerberVZ”, “RotlichtVZ”, “MatheVZ”, “tunivz”, oder “DogVZ”.

Das Landgericht Hamburg hat nun mit Urteil vom 02.10.2008 (Az. 312 O 464/08) einer GmbH aus Kulmbach die Nutzung von BörseVZ.de und anderer BörseVZ Top-Level-Domains untersagt. Der Betreiber von BörseVZ, bot unter den Domain-Namen ein “Informationsportal über Aktien und Depotzusammenstellungen” an. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung nun eine zuvor ergangene einstweilige Verfügung, der eine Abmahnung durch die studiVZ Ltd. vorausging. Daraufhin hatte der Betreiber versucht durch eine negative Feststellungsklage zu reagieren und so den Gerichtsstand von Hamburg nach Nürnberg zu verlegen.

Bei studiVZ handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um “rein beschreibende Bezeichnungen” im Sinne der §§ 8 Abs. 2 Nr. 2, 23 Nr. 2 MarkenG. Die Zeichen hätten aufgrund der Kombination der Bezeichnung einer Personengruppe mit dem Bestandteil “VZ” eine ausreichende Kennzeichnungskraft. Bei der Zeichenfolge “VZ” handele es sich auch nicht um eine gebräuchliche Abkürzung für das Wort Verzeichnis. Es bestehe Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, wofür auch die allgemeine Lebenserfahrung und der Umstand spreche, dass Zielgruppe beider Parteien Jugendliche und jungen Erwachsenen seien. Der studiVZ Ltd. stehe daher ein Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG und § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG zu.

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und die unterlegene Partei hat in einer Pressemitteilung kämpferisch angekündigt, den Rechtsweg erschöpfen zu wollen.

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