Das Bundespatentgericht (BPatG) in München hat mit Beschluss vom 17.07.2008 (Az. 26 W (pat) 69/05) eine Beschwerde gegen die Löschungsanordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zurückgewiesen.
Das Staatswappen der ehemaligen DDR mit dem Zusatz “FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT” sei ersichtlich entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG eingetragen worden. Die [...]

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