Die Bundesregierung will, nach einem Bericht der FAZ, Absprachen in Strafverfahren gesetzlich regeln und damit damit die Möglichkeit ausweiten, Angeklagten bei der Strafzumessung entgegenzukommen, wenn sie im Gegenzug mit dem Gericht kooperierten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet.
Gegenstand der sog. Deals soll nur das Strafmaß, nicht aber der Schuldspruch als solcher sein. [...]

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