Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluß vom 29.04.2008 (Az. 10 D 719/08) der Anmeldung von Rundfunkgeräten, beim Besuch eines Beauftragten der Rundfunkanstalten (umgangssprachlich “GEZ-Fahnder”), lediglich eine Indizwirkung zuerkannt.
Der Besuch eines Beauftragten der Rundfunkanstalt begründe für den Einzelnen eine besondere Situation, in der es möglich sei, dass er das Formular für die Anmeldung nicht mit [...]

blogoscoop Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de