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	<title>Peter Kehl &#187; Kinderpornographie</title>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung insgesamt verfassungswidrig und nichtig</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 12:33:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Bei der Speicherung, wie sie Deutschland durchführe, handele es sich um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Die Daten ließen Rückschlüsse zu, die bis in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 02.03.2010 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" target="_blank" title="(6 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a>; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Bei der Speicherung, wie sie Deutschland durchführe, handele es sich um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Die Daten ließen Rückschlüsse zu, die bis in die Intimsphäre reichten. In ihrer Kombination lasse die Datensammlung Aussagen über gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen zu. Je nach Nutzung der Telekommunikation könne eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steige das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass  gegeben zu haben. Darüber hinaus bestünden verschärfte Missbrauchsmöglichkeiten, zumal die Speicherung und Datenverwendung vom Betroffenen nicht bemerkt werde. Die anlasslose Speicherung von<br />
Telekommunikationsverkehrsdaten sei zudem geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen könne.</p>
<p>Das Urteil kann im Volltext abgerufen werden unter: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html" target="_blank">http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html</a></p>
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		<title>Ursula von der Leyen und die Kinderpornographie</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Feb 2009 13:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kehl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zu Recht sanktioniert das deutsche Strafrecht die Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern (§ 184b StGB). Die Darstellung und die Kommerzialisierung von Kinderpornographie ist, wegen des zwangsläufig vorangegangenen Missbrauchs von Kindern (§ 176 ff. StGB), widerwärtig, moralisch zu verurteilen und strafwürdig. Daran besteht kein Zweifel. Und doch gilt auch bei der Verfolgung solcher Straftaten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Recht sanktioniert das deutsche Strafrecht die Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern (<span>§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html" target="_blank" title="&sect; 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften">184b</a> StGB)</span>. Die Darstellung und die Kommerzialisierung von Kinderpornographie ist, wegen des zwangsläufig vorangegangenen Missbrauchs von Kindern (<span>§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" title="&sect; 176 StGB: Sexueller Mi&szlig;brauch von Kindern">176</a> ff. StGB)</span>, widerwärtig, moralisch zu verurteilen und strafwürdig. Daran besteht kein Zweifel. Und doch gilt auch bei der Verfolgung solcher Straftaten, dass nicht alles, was möglich erscheint, sinnvoll und rechtmäßig ist. Der Rechtsstaat betrachtet auch schlimme Taten nüchtern und reagiert nicht hektisch mit dem Wunsch nach Vergeltung oder Verfolgung um jeden Preis.</p>
<p>Die politische Versuchung ist indes groß, das Thema populistisch aufzugreifen, indem radikale Lösungen propagiert werden. Eine breite öffentliche Zustimmung gilt als sicher. So hat sich kürzlich Bundesministerin Ursula von der Leyen mit der Forderung nach Internetzensur zu profilieren versucht. Nach Ansicht der Ministerin sei eine gesetzliche Verpflichtung der Access-Provider zum Sperren kinderpornographischer Webseiten unabdingbar.</p>
<p><span id="more-375"></span></p>
<p>Dabei verkennt von der Leyen, dass nur ein Bruchteil krimineller Aktivitäten auf Webseiten stattfindet und das Internet wesentlich mehr Dienste anbietet, die auf ganz anderen Protokollen basieren. So ist bekannt, dass hauptsächlich Peer-to-Peer-Netzwerke und Chat-Dienste genutzt werden, gegen die eine Webseitensperrung völlig wirkungslos wäre. Zudem lassen sich nur &#8220;erkennbare Kommunikationen sperren. Steganographisch geschützte Kommunikation zu sperren ist praktisch nicht möglich.&#8221; (vgl. Tech. Gutachten der TU Dresden zu Sperrverf. gegen Access-Provider, S. 75).</p>
<p>Neben den technischen Problemen bestehen aber insbesondere auch erhebliche rechtliche Zweifel an den geforderten Maßnahmen. Die Sperrung bestimmter Inhalte bedeutet nicht weniger, als eine staatliche Zensur und gravierende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis (Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html" target="_blank">10</a> GG, § <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" target="_blank" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">88</a> TKG).  Dem steht eine rein symbolische Politik mit einzelnen punktuell und äußerst begrenzt wirksamen Maßnahmen gegenüber, die kein Kind schützen, keine Webseite löschen und keinen Täter fassen können.</p>
<p>Es ist zudem kein Geheimnis, dass Sperrungswünsche auch durch verschiedene Interessenvertreter geäußert werden, um beispielsweise gegen Glücksspiel und Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Sind erst einmal Zensur-Tabu gebrochen und technische Vorrichtungen vorhanden, droht aus der Ausnahme die Regel zu werden.</p>
<p>Dabei gibt es Alternativen: Wer selbst solche Seiten nicht sehen und seine Kinder schützen will, kann entsprechende Filter-Programme auf dem eigenen PC installieren. Will man politisch gegen den Missbrauch von Kindern und die Kommerzialisierung dieser Verbrechen hinwirken, dann muss vor allem der politische und wirtschaftliche Druck auf die Staaten erhöht werden, die solche Delikte nicht in der gebotenen Art und Weise verfolgen und es zulassen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Server mit solchen Inhalten vorgehalten werden. Das wäre der richtige Weg.</p>
<p>Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlicht Gutachten zu Sperrungsverfügungen:<br />
<a class="downloadlink" href="http://www.peter-kehl.de/wp-content/plugins/download-monitor/download.php?id=10" title=" heruntergeladen 399 mal" >Technisches Gutachten TU Dresden (399)</a><br />
<a class="downloadlink" href="http://www.peter-kehl.de/wp-content/plugins/download-monitor/download.php?id=11" title=" heruntergeladen 371 mal" >Sperrverfügungen im Internet (371)</a></p>
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